Durch das Bundesverfassungsgericht wurde im Jahr 2018 festgestellt, dass das bisherige System zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer zu schaffen.
Das neue Grundsteuergesetz sieht eine sogenannte Länderöffnungsklausel vor, welche es den einzelnen Bundesländern ermöglicht, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen. Auch Bayern hat von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und am 23.11.2021 ein Bayerisches Grundsteuergesetz verabschiedet.
Die mit dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz verbundenen Herausforderungen und Aufgaben sind im nachfolgenden Schreiben erläutert.
Verfasser: Thomas Lenz
Bildquelle: pexels.com